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Was bedeutet Kostenerstattungsverfahren?

Das Kostenerstattungsverfahren greift,

wenn Patienten bei niedergelassenen Psychotherapeuten
keinen Therapieplatz bekommen. Häufig sind die Praxen voll und es fallen
lange Wartezeiten von zumeist vielen Monaten an.

Wenn diese Wartezeit als unzumutbar gilt, eröffnet das
Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit, dass die jeweilige Krankenkasse
die Kosten einer Therapie bei mir übernimmt.
Vor dem Erstgespräch ist deshalb eine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse erforderlich.
Dort wird darüber informiert, welche Unterlagen einzureichen sind.

Ich nehme ebenfalls Kontakt zur Krankenkasse auf und
reiche meine Unterlagen ein.

Sobald die Bestätigung der Krankenkasse eingeht, dass die Kosten
übernommen werden, kann das Erstgespräch stattfinden.

SYBILLE SCHOLL
Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie

Hennefer Str. 31
53757 Sankt Augustin

Telefon: 02241-169 73 01

www.sybille-scholl.de
kjp@sybille-scholl.de

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Sybille Scholl Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie